Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Cura-pro Alltagshelden mit Herz
Als Cura-pro Alltagshelden mit Herz möchten wir Ihnen umfassende Informationen zu den vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten in der Pflege bieten. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die Ihnen helfen, sich im Dschungel der Leistungen zurechtzufinden und die bestmögliche Unterstützung für sich oder Ihre Liebsten zu erhalten.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – Ihre flexible Unterstützung
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse. Er soll Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bei der Bewältigung des Alltags unterstützen und entlasten.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch?
- Dieser Betrag beläuft sich auf 131 Euro pro Monat.
- Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) hat Anspruch auf diesen Betrag, unabhängig von anderen bezogenen Pflegeleistungen.
Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu gehören:
- Hauswirtschaftliche Hilfen: Zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Einkäufe, Wäsche waschen, Essenszubereitung.
- Betreuungsleistungen: Dazu zählen stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen, Vorlesen, Gesellschaft leisten oder Aktivierungsangebote.
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger: Dies können beispielsweise Tagespflege oder Kurzzeitpflege sein, die wir als Cura-pro Alltagshelden mit Herz für Sie organisieren oder vermitteln können, um pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit zu ermöglichen.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) – Auszeit für Pflegende
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, sei es für Urlaub, Krankheit oder andere Termine. Während dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Ersatzpflegeperson die Pflege.
Wie hoch ist die Leistung und wer hat Anspruch?
Personen mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Verhinderungspflege.
- Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 1.685 Euro pro Jahr für maximal sechs Wochen.
Neue Regelung ab Juli 2025: Das Entlastungsbudget – Mehr Flexibilität für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen "Entlastungsbudget" zusammengelegt. Das bedeutet für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5:
- Ein gemeinsames Budget: Statt zwei separaten Budgets steht Ihnen ein Gesamtbudget von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung (bestehend aus 1.685 € für Verhinderungspflege und 1.854 € für Kurzzeitpflege).
- Flexible Nutzung: Sie können dieses Gesamtbudget flexibel für beide Leistungsarten – also für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege – nutzen. Die bisherige starre Begrenzung auf sechs Wochen für die Verhinderungspflege entfällt im Rahmen des Entlastungsbudgets. Sie können die Tage und Wochen freier aufteilen, solange das Gesamtbudget nicht überschritten wird.
- Mehr Anpassungsfähigkeit: Diese Neuerung bietet Ihrer Familie noch mehr Spielraum und Anpassungsfähigkeit bei der Organisation von Pflege und Entlastung, da Sie je nach Bedarf entscheiden können, welche Leistung Sie in welchem Umfang in Anspruch nehmen.
Ihre Cura-pro Alltagshelden mit Herz unterstützen Sie selbstverständlich dabei, dieses neue, flexible Budget optimal zu nutzen und die passenden Entlastungsangebote für Ihre Situation zu finden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Vergleich
Die Pflegeversicherung bietet zwei Hauptformen der Unterstützung, die Sie je nach Bedarf wählen oder kombinieren können. Hier sehen Sie die Leistungen pro Pflegegrad im Überblick, gültig ab Januar 2025:
Leistung | Pflegegrad | Betrag ab Jan. 2025 |
---|---|---|
Pflegegeld | ||
2 | 347 € | |
3 | 599 € | |
4 | 800 € | |
5 | 990 € | |
Pflegesachleistung | ||
2 | 796 € | |
3 | 1.497 € | |
4 | 1.859 € | |
5 | 2.299 € |
Sie müssen sich nicht nur für eine Leistungsart entscheiden. Es ist auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistung) in Anspruch nehmen, wird dieser direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Falls der Pflegedienst nicht das gesamte Ihnen zustehende Sachleistungsbudget ausschöpft oder Sie zusätzlich die Pflegesachleistungs-Umwandlung nutzen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Das Prinzip ist einfach: Sie erhalten den Prozentsatz des Pflegegeldes, der dem Prozentsatz der nicht genutzten Sachleistungen (bzw. des umgewandelten Betrags) entspricht.
Beispiel 1: Pflegesachleistung wird nicht voll ausgeschöpft
Nehmen wir an, Sie haben Pflegegrad 3. Ihnen stehen 1.497 € an Pflegesachleistungen und 599 € Pflegegeld pro Monat zu.
- Ihr Pflegedienst rechnet Leistungen in Höhe von 748,50 € pro Monat ab. Dies entspricht 50% der Ihnen zustehenden Pflegesachleistung (748,50 € / 1.497 € = 0,5 = 50%).
- Da 50% der Sachleistungen genutzt werden, bleiben 50% ungenutzt.
- Sie erhalten daher 50% des Ihnen zustehenden Pflegegeldes: 599 € * 0,50 = 299,50 €.
In diesem Fall erhalten Sie also sowohl Pflegesachleistungen im Wert von 748,50 € als auch 299,50 € Pflegegeld.
Beispiel 2: Kombination mit Pflegesachleistungs-Umwandlung
Nehmen wir an, der Klient hat ebenfalls Pflegegrad 3 (1.497 € Sachleistung, 599 € Pflegegeld).
- Ihr Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 898,20 € pro Monat. Dies entspricht 60% Ihrer Pflegesachleistung (898,20 € / 1.497 € = 0,6 = 60%).
- Es bleiben 40% der Sachleistungen ungenutzt (1.497 € - 898,20 € = 598,80 €).
- Von diesen ungenutzten 598,80 € möchten Sie 200 € als Pflegesachleistungs-Umwandlung für zusätzliche hauswirtschaftliche Hilfen nutzen.
- Der gesamte genutzte Anteil der Sachleistungen (direkte Leistungen + Umwandlung) beträgt nun:
- Genutzte Sachleistung durch Pflegedienst: 60%
- Genutzte Sachleistung durch Umwandlung: 200 € / 1.497 € ≈ 0,1336 = 13,36%
- Gesamtnutzung: 60% + 13,36% = 73,36%
- Das Pflegegeld wird entsprechend um diesen Prozentsatz gekürzt. Sie erhalten noch (100% - 73,36%) = 26,64% des Pflegegeldes: 599 € * 0,2664 ≈ 159,48 €.
Diese Beispiele zeigen, dass das System der Kombinationsleistung Ihnen maximale Flexibilität bei der Organisation Ihrer Pflege zu Hause ermöglicht. Ihre Cura-pro Alltagshelden mit Herz beraten Sie gerne, wie Sie die Kombination optimal auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.
Pflegesachleistungs-Umwandlung: So nutzen Sie ungenutzte Sachleistungen optimal
Die Pflegesachleistungs-Umwandlung ist eine clevere Möglichkeit, Ihr Pflegebudget flexibler einzusetzen und zusätzliche Unterstützung im Alltag zu erhalten.
Was bedeutet die Umwandlung genau?
Pflegesachleistungen erhalten Sie, um die direkte Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Doch was, wenn Sie Ihr volles Sachleistungsbudget nicht ausschöpfen, weil Sie beispielsweise einen Teil der Pflege durch Angehörige erhalten? Genau hier setzt die Umwandlung an: Sie können bis zu 40 Prozent des Ihnen zustehenden Sachleistungsbudgets, das Sie nicht für direkte Pflegedienstleistungen nutzen, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Diese Regelung ist im § 36 Abs. 4 SGB XI verankert.
Was kann durch die Umwandlung finanziert werden?
Die umgewandelten Mittel können für vielfältige Leistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören insbesondere:
- Hauswirtschaftliche Hilfen: Dies umfasst alle unterstützenden Tätigkeiten im Haushalt, wie Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe erledigen oder die Zubereitung von Mahlzeiten.
- Betreuungsleistungen: Dazu zählen stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung bei Aktivitäten außer Haus, Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge, Spiele oder einfach nur Gesellschaft leisten.
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger: Zum Beispiel die Übernahme der Betreuung, damit pflegende Familienmitglieder eigene Termine wahrnehmen oder sich erholen können.
Muss die Umwandlung beantragt werden und wer darf abrechnen?
Die Umwandlung von Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI muss seit dem 01.01.2022 nicht mehr vorab beantragt werden. Das bedeutet, Sie müssen keinen gesonderten Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen, um die Möglichkeit der Umwandlung zu eröffnen.
Die Abrechnung der umgewandelten Leistungen erfolgt, indem Sie die Rechnungen für die in Anspruch genommenen „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse prüft dann automatisch, ob die Voraussetzungen für die Umwandlung erfüllt sind und erstattet die Kosten bis zum maximalen Umwandlungsbetrag (40% des Sachleistungsbudgets).
Wichtig ist, dass nur Anbieter abrechnen dürfen, die als "Angebote zur Unterstützung im Alltag" nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu zählen beispielsweise qualifizierte ambulante Pflegedienste oder spezielle Betreuungs- und hauswirtschaftliche Dienste. Diese Anerkennung stellt sicher, dass die Leistungen den Qualitätsanforderungen entsprechen.
Um den Verwaltungsaufwand für Sie zu minimieren, können Sie auch eine Abtretungserklärung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Damit ermächtigen Sie den anerkannten Dienstleister (wie die Cura-pro Alltagshelden mit Herz), die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Es ist jedoch immer ratsam, die Pflegekasse vorab über die Absicht zu informieren, solche Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen, um eventuelle Fragen schnell zu klären.
Wir von Cura-pro Alltagshelden mit Herz beraten Sie gerne detailliert zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Klärung mit Ihrer Pflegekasse.
Pflegeberatung nach Pflegegrad – Ihr Wegweiser in der Pflege
Was ist die Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung ist eine wichtige Unterstützung, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Sie optimal zu beraten. Sie wird von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt und hilft Ihnen, Ihren individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, passende Leistungen zu finden und die Pflege zu Hause bestmöglich zu organisieren.
Wie oft findet die Beratung statt und wer übernimmt die Kosten?
- Pflegegrad 1: Die Pflegeberatung ist freiwillig. Die Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Unter Umständen können diese aber über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) finanziert werden, wenn die beratende Person als anerkannter Dienstleister tätig ist.
- Pflegegrad 2 und 3: Die Pflegeberatung ist halbjährlich (alle sechs Monate) verpflichtend, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.
- Pflegegrad 4 und 5: Die Pflegeberatung ist vierteljährlich (alle drei Monate) verpflichtend, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Auch hier werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Wir von Cura-pro Alltagshelden mit Herz unterstützen Sie gerne dabei, einen Termin für Ihre Pflegeberatung zu vereinbaren und alle notwendigen Schritte zu klären.
24-Stunden-Hausnotruf von Vitakt – Sicherheit auf Knopfdruck
Was ist der Vitakt 24-Stunden-Hausnotruf?
Der Vitakt Hausnotruf bietet Ihnen oder Ihren Angehörigen rund um die Uhr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Das System besteht typischerweise aus einem Basisgerät, das an das Telefonnetz angeschlossen wird, und einem kleinen, wasserdichten Funksender, der als Armband oder Kette getragen wird. Im Notfall, wie nach einem Sturz oder bei plötzlichem Unwohlsein, genügt ein Knopfdruck am Sender, um eine direkte Verbindung zur Vitakt-Notrufzentrale herzustellen. Die Zentrale spricht dann über das Basisgerät mit der pflegebedürftigen Person und leitet bei Bedarf sofortige Hilfe ein, sei es über den Rettungsdienst, Angehörige oder einen Pflegedienst.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind und im Notfall nicht in der Lage wären, Hilfe über das Telefon zu rufen), kann die Pflegekasse die Kosten für ein Basispaket des Hausnotrufsystems übernehmen. Dies umfasst in der Regel:
- Die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes (Basiseinheit).
- Die Aufschaltung auf die 24-Stunden-Notrufzentrale.
- Die Bearbeitung der Notrufe (Entgegennahme und Weiterleitung).
- Die Kostenübernahme der Pflegekasse beläuft sich in der Regel auf 25,50 Euro pro Monat.
Welche optionalen Zusatzprodukte bietet Vitakt an und welche Kosten müssen Sie privat tragen?
Vitakt erweitert das Basispaket mit verschiedenen intelligenten Zusatzprodukten, die Ihre Sicherheit und Autonomie weiter erhöhen. Die Kosten für diese Produkte sind in der Regel privat zu tragen:
- Vitakt Mobilruf: Ein tragbares Notrufgerät, das über GPS-Ortung verfügt. So sind Sie auch außerhalb Ihres Zuhauses geschützt und können im Notfall von überall Hilfe rufen. Optional dazu erhältlich ist eine Sturzerkennung im Mobilruf, die einen Sturz automatisch erkennt und einen Notruf absetzt.
- Vitakt Funk-Sturzerkennung: Ein stationärer Funksensor für Ihr Zuhause, der einen Sturz eigenständig erkennt und über Ihr Hausnotrufgerät Alarm schlägt. Dies sorgt für zusätzliche Sicherheit in Ihren eigenen vier Wänden.
- Vitakt Schlüsseltresor: Ein sicherer Aufbewahrungsort für einen Ersatzschlüssel außerhalb Ihrer Wohnung. Er ermöglicht Rettungsdiensten oder Ihren Vertrauenspersonen im Notfall einen schnellen und schadenfreien Zugang.
- Vitakt Rauchmelder (Funk): Diese Funk-Rauchmelder sind direkt in Ihr Hausnotrufsystem integrierbar. Im Brandfall wird nicht nur ein akustisches Signal ausgelöst, sondern auch automatisch die Vitakt-Zentrale alarmiert, die umgehend die Feuerwehr verständigt.
- Vitakt Medikamenten-Erinnerer: Ein praktisches Gerät, das Sie zuverlässig an die Einnahme Ihrer Medikamente erinnert. Besonders hilfreich, um die Einhaltung komplexer Medikationspläne zu gewährleisten.
Die Installationsgebühren für den Hausnotruf entfallen für Sie! Als Cura-pro Alltagshelden mit Herz übernehmen wir diese Kosten und sorgen für den fachgerechten Anschluss des Gerätes. Sie müssen also keine einmaligen Installationskosten befürchten.
Antrag auf Kostenübernahme:
Die Antragstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse wird direkt von Vitakt übernommen. Sie brauchen sich darum nicht selbst zu kümmern. Cura-pro Alltagshelden mit Herz unterstützt Sie darüber hinaus bei allen weiteren Fragen rund um den Hausnotruf und hilft Ihnen, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Wichtige Hinweise & Rechtlicher Disclaimer
Wir hoffen, diese FAQ konnten Ihnen einen umfassenden Überblick über wichtige Pflegeleistungen geben. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
- Stand der Informationen: Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem deutschen Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) zum aktuellen Zeitpunkt (Juli 2025) und dem allgemeinen Kenntnisstand über die Leistungen der Pflegekassen und Anbieter.
- Keine Rechtsberatung: Die Inhalte dieser FAQ dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachkräfte (z.B. Ihre Pflegekasse, einen unabhängigen Pflegeberater oder Rechtsanwalt) nicht ersetzen.
- Individuelle Prüfung: Die tatsächlichen Leistungsansprüche können je nach individueller Situation, Pflegegrad und den konkreten Vertragsbedingungen Ihrer Pflegekasse variieren. Es ist stets ratsam, Ihre individuellen Ansprüche direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abzustimmen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen.
- Änderungen vorbehalten: Das Pflegeversicherungsgesetz und die dazugehörigen Regelungen können sich ändern. Wir bemühen uns, die Informationen aktuell zu halten, übernehmen jedoch keine Gewähr für die jederzeitige Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
Bei weiteren Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen als Cura-pro Alltagshelden mit Herz jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Gespräch zu kontaktieren!