Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihre Pflegeleistungen und Unterstützung durch Cura-pro
Willkommen im FAQ-Bereich von Cura-pro! Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und wie wir Sie dabei unterstützen können, diese optimal zu nutzen.
---1. Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wofür kann er verwendet werden?
Seit dem **1. Januar 2025** beträgt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade einheitlich **131 Euro pro Monat**. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
- **Hauswirtschaftliche Dienstleistungen** (Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Kochen)
- **Alltagsbegleitung und Betreuung** (Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen, Gesellschaft leisten)
- Tages- und Nachtpflege
- Kosten für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege (anteilig)
Als anerkannter Dienstleister rechnet Cura-pro die Kosten für unsere entsprechenden Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung) in der Regel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingelöst werden.
---2. Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch "Ersatzpflege" genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift, wenn Ihre private Pflegeperson (z.B. Angehörige) wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht leisten kann.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege und wie hoch ist die Leistung?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Der Leistungsbetrag beträgt seit dem **1. Januar 2025** bis zu **1.685 Euro pro Kalenderjahr** für eine Dauer von maximal sechs Wochen.
Ab dem **1. Juli 2025** entfällt die bisherige "Vorpflegezeit" (die Anforderung, dass die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben muss).
Wie kann Cura-pro bei der Verhinderungspflege helfen?
Wir können die Betreuung und Versorgung Ihres Angehörigen in Ihrer Abwesenheit übernehmen – sei es stundenweise oder für mehrere Tage. Dies kann häusliche Pflege, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Unterstützung umfassen, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.
---3. Anteilige Nutzung der Kurzzeitpflege
Wie kann ich einen Anteil der Kurzzeitpflege nutzen?
Die Kurzzeitpflege ist primär für die vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung gedacht. Seit dem **1. Januar 2025** beträgt die Leistung bis zu **1.854 Euro pro Kalenderjahr** für maximal acht Wochen.
Ein ungenutzter Anteil des Budgets für Kurzzeitpflege kann für die Verhinderungspflege genutzt werden. Es können **bis zu 843 Euro (Stand 2025)** aus dem Kurzzeitpflegebudget auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Der dann zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für Verhinderungspflege erhöht sich dadurch auf bis zu **2.528 Euro** (1.685 € + 843 €).
Ab dem **1. Juli 2025** werden diese Budgets jedoch in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt (siehe nächster Punkt), was die Nutzung noch flexibler macht.
---4. Neue Regelungen ab 1. Juli 2025: Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Was ist der "Gemeinsame Jahresbetrag" und was ändert sich ab 1. Juli 2025?
Ab dem **1. Juli 2025** werden die bisher getrennten Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem **Gemeinsamen Jahresbetrag** zusammengeführt. Dieser Betrag beläuft sich einheitlich auf **3.539 Euro pro Kalenderjahr** für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Welche Vorteile bringt der Gemeinsame Jahresbetrag?
- **Mehr Flexibilität:** Sie können das Budget von 3.539 Euro frei und bedarfsgerecht für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege einsetzen. Es gibt keine separaten Budgets mehr, die aufeinander angerechnet werden müssen.
- **Wegfall der Vorpflegezeit:** Die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten Vorpflege für die Verhinderungspflege entfällt vollständig. Der Anspruch kann somit sofort nach Feststellung des Pflegegrades 2 (oder höher) genutzt werden.
- **Längere Verhinderungspflege:** Die maximale Dauer der Verhinderungspflege erhöht sich von sechs auf bis zu acht Wochen pro Jahr.
- **Vereinfachung:** Die Abrechnung und Planung der Leistungen wird deutlich einfacher.
Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Gruppen?
Ja, für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt eine ähnliche Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Juli 2025 wird der für diese Gruppe geltende Betrag ebenfalls auf 3.539 Euro angehoben und entspricht dann dem einheitlichen Jahresbetrag für alle ab Pflegegrad 2.
---5. Pflegegeld und Pflegesachleistung
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
**Pflegegeld** erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden. Sie können frei über das Geld verfügen. Die Pflege wird dabei nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht.
**Pflegesachleistungen** sind direkt vom ambulanten Pflegedienst erbrachte Leistungen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftliche Unterstützung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse.
Sie können diese Leistungen auch miteinander kombinieren (Kombinationsleistung), um sowohl die private Pflege zu unterstützen als auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie hoch sind Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Die Höhen der Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad. Zum **1. Januar 2025** erhöhen sich die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 4,5%.
Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad | Monatlicher Betrag 2024 | Monatlicher Betrag ab 01.01.2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 316,00 € | 330,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € | 569,00 € |
Pflegegrad 4 | 728,00 € | 761,00 € |
Pflegegrad 5 | 901,00 € | 942,00 € |
Pflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad | Monatlicher Betrag 2024 | Monatlicher Betrag ab 01.01.2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
Pflegegrad 2 | 761,00 € | 795,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.432,00 € | 1.496,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.778,00 € | 1.858,00 € |
Pflegegrad 5 | 2.200,00 € | 2.300,00 € |
6. Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI (Beratungsbesuche)
Was sind Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI?
Diese Beratungsbesuche sind gesetzlich vorgeschriebene, kostenlose Termine, die für alle Pflegegeldbezieher verpflichtend sind. Sie dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu beraten und zu entlasten sowie auf mögliche Verbesserungen hinzuweisen.
Wer muss Beratungsbesuche in Anspruch nehmen und wie oft?
- **Pflegegrad 2 und 3:** Halbjährlich
- **Pflegegrad 4 und 5:** Vierteljährlich
- **Pflegegrad 1:** Kann, muss aber nicht halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen. **Die Kosten für diese Beratung werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen.**
Was passiert während eines Beratungsbesuchs?
Ein qualifizierter Mitarbeiter von Cura-pro besucht Sie zu Hause. Er bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflegepraxis, informiert über weitere Leistungsansprüche oder Hilfsmittel und beantwortet Ihre Fragen. Ziel ist es, Ihre individuelle Pflegesituation zu analysieren und zu optimieren.
Kann Cura-pro diese Beratungsbesuche durchführen?
Ja, Cura-pro ist ein anerkannter Pflegedienst und berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchzuführen. Wir sind hierfür qualifiziert und zertifiziert. Nach dem Besuch erstellen wir einen Bericht für Ihre Pflegekasse.
---7. Vitakt Hausnotruf
Was ist ein Hausnotruf und welche Vorteile bietet er?
Ein Hausnotruf ist ein technisches Hilfsmittel, das es ermöglicht, in Notfällen (z.B. Sturz, plötzliche Erkrankung) per Knopfdruck schnell Hilfe herbeizurufen. Er bietet Sicherheit und die Gewissheit, im Bedarfsfall nicht allein zu sein. Dies ermöglicht ein längeres, selbstständiges Wohnen zu Hause.
Welche Kosten für ein Hausnotrufsystem übernimmt die Pflegekasse?
Bei Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 1) und bei Bedarf kann die Pflegekasse die Kosten für die **Bereitstellung des Basisgerätes** sowie eine **monatliche Grundgebühr** übernehmen. Die Pflegekassen zahlen hierfür in der Regel einen monatlichen Betrag von bis zu **25,50 Euro**. Die einmalige Anschlussgebühr **entfällt in der Regel bei einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse**. Für Sie ist der Basistarif somit bei Kostenübernahme in der Regel **mehrkostenfrei**.
Welche Vitakt-Geräte gibt es und welche Zusatzleistungen sind privat zu zahlen?
Vitakt bietet in der Regel zwei Hauptgeräte an:
- **Vitakt-Basis (Classic):** Dieses System funktioniert über einen vorhandenen Festnetzanschluss oder einen IP-basierten Internetanschluss (via Router).
- **Vitakt-Vario:** Dieses Gerät nutzt das Mobilfunknetz (GSM) und benötigt daher keinen Festnetzanschluss, sondern lediglich eine freie Steckdose. Es ist besonders geeignet, wenn kein Festnetzanschluss vorhanden oder gewünscht ist.
Während der Basistarif von der Pflegekasse übernommen werden kann, gibt es optionale Leistungen, die **privat zu zahlen** sind:
- **Einmalige Mobilfunkgebühr für Vitakt-Vario:** Falls Sie sich für das mobilfunkbasierte Vario-System entscheiden, fällt eine einmalige Gebühr für die Mobilfunknutzung an (z.B. 86 Euro), die nicht von der Pflegekasse übernommen wird.
- **Schlüsseltresor / Schlüsselhinterlegung:** Für einen schnellen Zugang zum Notfallort ohne Beschädigung der Tür.
- **Erweiterte Sensorik:** Zusätzliche Geräte wie Falldetektoren, Rauchmelder, Präsenzmelder oder spezielle Notrufsender.
- **Vitakt-Aktivanruf:** Ein Service, bei dem Vitakt zu festen Zeiten anruft, um sicherzustellen, dass es Ihnen gut geht.
Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Optionen, unterstützen Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse und kümmern uns um die Installation und Einweisung in das System.
---Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch!