Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1–2 & § 24h SGB V – Halle (Saale), Merseburg, Saalekreis, Mansfelder Land
§ 38 SGB V – Haushaltshilfe bei Krankheit
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn
- Sie wegen Krankheit, Verletzung oder Reha ausfallen,
- ein Kind unter 12 Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt,
- niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.
Unsere Unterstützung
- Wohnung reinigen, Wäschepflege, Mahlzeiten zubereiten
- Einkaufen & Botengänge
- Betreuung von Kindern im häuslichen Umfeld
§ 24h SGB V – Haushaltshilfe in Schwangerschaft & nach Geburt
Anspruch besteht z. B. bei:
- ärztlich verordneter Schonung/Bettruhe,
- Risikosschwangerschaft oder nach Kaiserschnitt,
- Mehrlingsgeburt oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Wichtig: CURA-PRO reicht den Antrag direkt bei Ihrer Krankenkasse ein und übernimmt die Abrechnung nach Genehmigung.
So einfach geht’s
- Ärztliche Verordnung vom Arzt/der Ärztin holen.
- Antrag ausfüllen – wir machen das gemeinsam.
- CURA-PRO reicht den Antrag bei der Krankenkasse ein.
- Nach Genehmigung starten wir Ihren Einsatz – schnell & flexibel.