Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI • in Kooperation
CURA-PRO – Beratung zuhause, zuverlässig organisiert
Wer Pflegegeld bezieht, muss die Beratungseinsätze regelmäßig nachweisen. Wir koordinieren Ihren Termin mit kooperierenden Pflegediensten, sorgen für den Nachweis und klären alle Fragen – kostenfrei und bequem bei Ihnen zuhause.
Rhythmus
Pflicht-Intervalle nach Pflegegrad
- PG 2–3: halbjährlich (1× je Halbjahr)
- PG 4–5: vierteljährlich (1× je Quartal)
- PG 1: freiwillig möglich
Hausbesuch durch Pflegefachkraft; Nachweis an die Pflegekasse.
In Kooperation
So funktioniert’s
- Terminservice & Abstimmung mit kooperierenden Pflegediensten
- Beratung zuhause durch eine Pflegefachkraft
- Ausfüllen & Versand des GKV-Nachweisformulars
- Empfehlungen zu Entlastung, Hilfsmitteln, Sturz- & Medikamentenmanagement
Kosten
Für Sie kostenfrei
Die Beratungseinsätze nach § 37.3 werden von der Pflegekasse getragen – keine Eigenkosten für Pflegegeld-Empfänger.
Auf Wunsch kombinieren wir Beratung mit Entlastungsbetrag & Hausnotruf.
Region & Kontakt
Halle, Merseburg, Saalekreis, Mansfelder Land
Hauptsitz & Verwaltung
Rattmannsdorfer Weg 19
06128 Halle (Saale)
Rattmannsdorfer Weg 19
06128 Halle (Saale)
Büro & Besucheradresse
Elsa-Brändström-Straße 192
06110 Halle (Saale)
Elsa-Brändström-Straße 192
06110 Halle (Saale)
Wichtig bei Versäumnis
❗ Fehlt der fristgerechte Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen, bis der Einsatz nachgeholt ist. Wir erinnern proaktiv an Fristen und organisieren Ersatztermine.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer führt die Beratung durch?
Eine qualifizierte Pflegefachkraft eines kooperierenden, zugelassenen Pflegedienstes. CURA-PRO koordiniert Termin, Unterlagen & Versand.
Wie lange dauert der Termin?
Ca. 60 Minuten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pflegegrad-Bescheid (Kopie), Versichertennummer, ggf. Medikamenten-/Hilfsmittelliste. Den Nachweis für die Pflegekasse erstellen wir vor Ort.
Gibt es Kosten für uns?
Nein. Die Beratung nach § 37.3 ist für Pflegegeld-Empfänger kostenfrei; die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.
Welche Fristen gelten?
PG 2–3: je Kalenderhalbjahr ein Einsatz. PG 4–5: je Quartal ein Einsatz. PG 1: freiwillig.